Kigaprima A – Z

I am text block. Click edit button to change this text. Lorem ipsum dolor sit amet, consectetur adipiscing elit. Ut elit tellus, luctus nec ullamcorper mattis, pulvinar dapibus leo.

Wie melde ich meine Kinder ab?

Wenn Sie wegziehen oder Ihr Kind an eine Privatschule schicken möchten, senden Sie bitte das entsprechende Formular an das Sekretariat.

Bitte informieren Sie auch die Klassenlehrperson.

Abmeldeformular

Abmeldung öffentliche Schule

Administration Kindergarten und Primarschule
Gerenmatt 4
Mattweg 58
4144 Arlesheim
Tel: +41 61 701 48 27
administration@kigaprima.ch

Öffnungszeiten Administration

Mo – Fr                08.00 – 12.00 Uhr
Mo, Di und Do     14.00 – 16.00 Uhr

Was tun bei einer Absenz?

Krankheit

Bitte informieren Sie die Lehrperson. Die Klassenlehrperson informiert die Eltern am ersten Elternabend über welchen Weg sie am besten erreicht werden kann.

Sollte Ihr Kind nicht bis 08:30 Uhr im Kindergarten oder in der Schule erscheinen, erhalten Sie einen Anruf von der Klassenlehrperson.

Im Absenzenfall bitte auch das Kind bei Mittagstisch abmelden.

Jokertage

➡ Absenzenordnung Schulprogramm

Wie melde ich mein Kind an?

Sie sind neu in der Gemeinde und möchten Ihr Kind bei uns anmelden? Bitte senden Sie das entsprechende Formular an die Administration.

Anmeldeformular

Administration Kindergarten und Primarschule
Gerenmatt 4
Mattweg 58
4144 Arlesheim
Tel: +41 61 701 48 27
administration@kigaprima.ch

Öffnungszeiten Administration

Mo – Fr                08.00 – 12.00 Uhr
Mo, Di und Do     14.00 – 16.00 Uhr

Begabungs- und Begabtenförderung

Für Kinder mit einer besonderen kognitiven Fähigkeit besteht ein besonderes Angebot. Ziel der Begabungs- und Begabtenförderung BBF ist es, alle Lernenden in ihren Stärken zu erkennen und entsprechend zu fördern. Der Schwerpunkt der Förderung in der Primarschule Arlesheim soll deshalb in der Begabungsförderung liegen. Im interessenorientierten Unterricht soll aber auch die Begabtenförderung ihren Platz finden.

Die Begabungs- und Begabtenförderung findet während des Regelunterrichts sowie in besonderen Fördergruppen statt. In den Fördergruppen sollen motivierte und leistungswillige Lernende mit überdurchschnittlichen kognitiven Fähigkeiten eine Möglichkeit finden, ihre Begabungen zu entfalten und ihre Grenzen zu erkennen.

In einem interessensorientierten und individualisierten Unterricht sollen die Kinder ihrer Neugierde nachgehen und ihren Wissensdurst stillen können.

Neben der Förderung der akademischen Fähigkeiten sollen auch die Kreativität und die sozialen Kompetenzen gefördert werden. Der Austausch mit anderen besonders begabten Schülerinnen und Schülern wird in den Fördergruppen ermöglicht und gepflegt.

Die Förderung in den Fördergruppen soll der Unterforderung und den damit verbundenen möglichen Folgeerscheinungen wie Motivationsverlust, „Schulverleider“, Verhaltensauf­fälligkeiten, psychosomatische Erkrankungen und andere entgegen wirken, dabei ist die Integration der Schülerinnen und Schüler zu beachten.

Die Klassenlehrpersonen und die Lehrpersonen der Förderkurse achten auf eine gute Integration der begabten Schülerinnen und Schüler in ihren Regelklassen. Bitte setzen Sie sich mit der Klassenlehrperson in Verbindung.

‹Wir berücksichtigen die Individualität des Kindes und pflegen die Integration in die Gemeinschaft.›

aus unserem Leitbild

Standortgespräch und Zeugnis

In der Mitte jeden Schuljahres findet ein Standortgespräch zwischen der Klassenlehrkraft und den Eltern/Erziehungsberechtigten statt. Darin werden die Eltern/Erziehunsgberechtigen über Leistungen, Lern- und Arbeitsverhalten und Sozialverhalten des Schülers oder der Schülerin informiert. Über das Gespräch wird eine Aktennotiz erstellt.

Die Schülerinnen und Schüler erhalten nur noch ein Zeugins zum Schuljahresende.

‹Die Unterrichtsinhalte orientieren sich am Lehrplan, die Lernziele sind bekannt und die Beurteilungen erfolgen nach klaren Kriterien.›

Aus unserem Leitbild

VO BBZ

Die Beurteilung ist in der SGS 640.21 der Verordnung
über Beurteilung, Beförderung, Zeugnis und Übertritt (VO BBZ) geregelt.

Beschwerden und Anfragen

Kommunikationswege / Dienstwege

Klassenlehrperson / Fachlehrperson
Die Klassenlehrperson ist erste Ansprechperson. Sie nimmt Ihre Anfragen, Anregungen und Beschwerden entgegen und wird gemeinsam mit Ihnen eine Lösung suchen. Bei Anliegen, die Fachlehrpersonen betreffen, wenden Sie sich bitte direkt an diese.

Schulleitung
In Fällen, welche sich durch Sie und die Lehrperson nicht lösen lassen, wenden Sie sich bitte an die Schulleitung. Sie wird bemüht sein, zur Problemlösung beizutragen.

Wir danken Ihnen, dass Sie diesen «Dienstweg» einhalten.

Schulprogramm
Richtlinien für Konflikte, Beschwerden und Rekurse im Schulprogramm

Erläuterungen zum Ablauf bei Beschwerden


Offizieller Text aus dem Bildungsgesetz

BG § 91 Beschwerden

Abs. 1 Gegen Verfügungen von Lehrerinnen und Lehrern sowie Klassenkonventen kann innert 10 Tagen seit ihrer Eröffnung bei der Schulleitung Beschwerde erhoben werden.

Abs. 2 Gegen Verfügungen der Schulleitung kann innert 10 Tagen seit ihrer Eröffnung beim Schulrat Beschwerde erhoben werden.

Abs. 3 Gegen Verfügungen und Entscheide der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion und des Schulrats kann innert 10 Tagen seit ihrer Eröffnung beim Regierungsrat Beschwerde erhoben werden.

Link zum Bildungsgesetz

Bibliothek/Mediothek

Im Schulhaus Gerenmatt 2 ist eine Schülerbibliothek eingerichtet, die allen SchülerInnen offen steht.

Weitere Angaben siehe Benutzungsordnung.

Die SchülerInnen des Domplatzschulhauses besuchen mit den zuständigen Lehrpersonen alle 2 Wochen die Gemeindebibliothek in Arlesheim. Grundsätzlich ist das Ausleihen von Büchern für Schulkinder kostenlos.

Schulprogramm

Die Bibliothek/Mediothek im Schulprogramm.

Öffnungszeiten Schulbibliothek

Montag 14.55 – 15.30 Uhr

Dienstag 14.55 – 15.30 Uhr

Freitag 15.15 – 15.45 Uhr

 

Gemeidebibliothek Arlesheim

Bibliothek Arlesheim

Ermitagestrasse 2

4144 Arlesheim

Telefon: +41 61 701 97 13

Link zur Homepage

Über das Bildungsgesetz

Das Bildungsgesetz regelt das Bildungswesen in den öffentlichen Schulen des Kantons und der Einwohnergemeinden. Es enthält ausserdem Bestimmungen über:

a. die berufliche Grundbildung, soweit nicht der Bund dafür zuständig ist;

b. öffentliche Schulen und Bildungsinstitutionen mit eigener Rechtspersönlichkeit;

c. nichtstaatliche Ausbildungen und Schulen;

d. Ausbildungsverhältnisse, die nicht dem Bundesgesetz über die Berufsbildung unterstellt sind, soweit der Regierungsrat sie diesem Gesetz unterstellt.

Ziel

Die Bildung ist ein umfassender und lebenslanger Prozess, der die Menschen in ihren geistigen, körperlichen, seelischen, kulturellen und sozialen Fähigkeiten altersgemäss fördert und von ihnen Leistungsbereitschaft fordert. Das Bildungswesen weiss sich der christlichen, humanistischen und demokratischen Tradition verpflichtet.

Checks

Der Kanton Basel-Landschaft führt wie die weiteren Kantone des Bildungsraums Nordwestschweiz (Aargau, Basel-Stadt und Solothurn) Leistungstests, genannt Checks, durch. Die Checks sind ein Beitrag zur Standortbestimmung und Förderung der Schülerinnen und Schüler. Die Checks wurden im Auftrag der vier Kantone von einem universitären Institut entwickelt und werden nach der Durchführung von diesem Institut korrigiert und ausgewertet.

Weitere Informationen zu den Checks

Mindsteps

Mindsteps ist eine digitale Aufgabensammlung für die Fächer Deutsch, Mathematik, Englisch und Französisch für die 3. Klasse der Primarschule bis zur 3. Klasse der Sekundarstufe I. Mit Mindsteps können die Schülerinnen und Schüler sowie die Lehrpersonen Aufgaben zusammenstellen, welche von überall am Computer gelöst werden können.

Zugang zur Aufgabensammlung Mindsteps

Informationen des Bildungsraums Nordwestschweiz

DaZ – Deutsch als Zweitsprache

Fremdsprachige Schülerinnen und Schüler mit ungenügenden Deutschkenntnissen besuchen im Kindergarten und an der Primarschule Kurse in Deutsch als Zweitsprache, welche in Gruppen von 2 bis 6 Schülerinnen und Schülern durchgeführt werden.

Die Schulleitung kann im Einzelfall Einzelunterricht bewilligen.

Die Kurse können im Kindergarten während zwei und anschliessend an der Primarschule während drei weiteren Schuljahren besucht werden. Pro Kurs stehen pro Schulwoche im Kindergarten 2 Lektionen und an der Primarschule 1 bis 2 Lektionen zur Verfügung.

Informationen und Richtlinen über Deutsch als Zweitsprache liegen in Deutsch, Albanisch, Portugiesisch, Türkisch und Englisch vor.

Download Informationen DaZ

‹Wir bilden eine Gemeinschaft, die von Wohlwollen, Toleranz und Respekt gegenüber allen Menschen, Kulturen und Religionen geprägt ist.›

Aus unserem Leitbild

Über die Einführungsklassen an unserer Schule

Die Einführungsklassen in Arlesheim werden zweistufig auf dem Gerenmattareal geführt.

Flyer Einführungsklassen


Für welche Kinder ist die Einführungsklasse geeignet?

Die Einführungsklasse ist für Kinder bestimmt, die

  • noch sehr verspielt und verträumt sind.
  • sich in einer grösseren Gruppe unwohl fühlen.
  • sich rasch verunsichern lassen oder ängstlich sind.
  • wenig belastbar oder oft krank sind.
  • wenig Ausdauer zeigen.
  • unruhig sind und sich schlecht konzentrieren können.
  • die Deutsche Sprache kaum oder ungenügend beherrschen.

Was wird in den EK gefördert?

  • die Sprach- und Sprechentwicklung
  • das Begreifen und Verstehen
  • die Merkfähigkeit
  • die Wahrnehmung
  • die Motorik
  • die Konzentrationsfähigkeit
  • die Motivation
  • die Arbeitshaltung
  • die Selbständigkeit
  • die Integration in die Gruppe

Die Lehrpersonen der Einführungsklassen sind Primarlehrerinnen und –lehrer, welche in der Regel ein zusätzliches Studium in Heilpädagogik haben.


Wie wir in den EK arbeiten

In der Einführungsklasse (EK) wird der Stoff des ersten Schuljahres auf zwei Jahre verteilt. Dadurch bleibt mehr Zeit, um Entwicklungsrückstände zu überwinden und Grundlagen zu festigen.

Der Lernstoff wird ganzheitlich und spielerisch erarbeitet. Die Lernschritte sind kleiner und den Fähigkeiten der einzelnen Kinder angepasst. Sie haben Zeit zum Üben und Vertiefen.

Die EK bietet mit einer Klassengrösse von 6 bis maximal 13 Schülerinnen und Schülern einen übersichtlichen Rahmen.

Die Lehrperson kann auf die einzelnen Kinder und ihre Bedürfnisse eingehen.

Die Schulung in der Einführungsklasse hilft den Kindern, Vertrauen in ihre eigenen Fähigkeiten aufzubauen.

‹Wir fördern und begleiten unsere Schülerinnen und Schüler im Unterricht und fordern Leistungen gemäss
ihren Fähigkeiten.›

Aus unserem Leitbild

Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten

Die gute Zusammenarbeit mit den Eltern und Erziehungsberechtigten ist uns ein wichtiges Anliegen. Schulleitung, Lehrpersonen und Erziehungsberechtigte sind für eine erfolgreiche Zusammenarbeit gleichermassen verantwortlich. Die Lehrpersonen und die Schulleitung übernehmen entsprechende Vermittlungs- und Koordinationsfunktionen.

Mehr dazu auch im Schulprogramm.

Auf das Schuljahr 2016/17 wurde auf Initiative engagierter Eltern ein Elternrat ins Leben gerufen. Der Elternrat des Kindergartens und der Primarschule Arlesheim ist eine institutionalisierte Form der Elternmitwirkung zur Unterstützung von Schule und Kindergarten.


Informationsabende

Vor dem Eintritt des Kindes in den Kindergarten
Im April werden die Erziehungsberechtigten durch die Schulleitung und die Kindergärtnerinnen über die
Bildungsbereiche im Kindergarten informiert.

Übertritt vom Kindergarten in die Primarschule
Im Januar werden die Erziehungsberechtigten durch die Schulleitung und die Unterstufenlehrpersonen über die Bildungsbereiche der 1. Klasse sowie die Anforderungen der Regel- / Einführungsklasse informiert.

Vor dem Eintritt des Kindes in die Sekundarstufe I
Im September werden den Erziehungsberechtigten durch die beiden Schulleitung (Primar- und Sekundarschule) und die Mittelstufenlehrpersonen im Rahmen eines Informationsabends das Übertrittsprozedere und die Sekundarstufe 1 vorgestellt.


Elternabende

Im ersten Quartal des neuen Schuljahres lädt die Klassenlehrperson die Erziehungsberechtigen zu einem
Elternabend ein. U.a. kommen folgende Aspekte zur Sprache:

  • Lernziele des Schuljahres
  • Vorstellung der Fachlehrpersonen
  • Jahresschwerpunkt der Gesundheitsförderung
  • Projekte / Lager
  • Mitteilungen der Klassenlehrperson zur aktuellen
  • Situation der Klasse
  • Meinungsaustausch

Eine ausführliche Darstellung aller Massnahmen und Möglichkeiten der Zusammenarbeit finden Sie im Abschnitt 3.6 des Schulprogramms.

 

Diverse Elterninformationsanlässe

Mit Kindern lernen (13.05.19)

‹Wir setzen uns für eine gute Zusammenarbeit mit Erziehungs- berechtigten, Behörden, Fachstellen und im Kollegium ein.›

Aus unserem Leitbild

Ergänzendes Angebot – wollen Sie mehr wissen?

Die Schülerinnen und Schüler können im Rahmen des ergänzenden Angebotes verschiedene Kurse besuchen. Die einzelnen Kurse richten sich an bestimmte Altersstufen. Alle Kurse sind freiwillig und finden während der Freizeit statt. Die Ausschreibung der Kurse für das nächste Schuljahr erfolgt jeweils ca. im Mai. Die Anmeldeunterlagen werden über die Klassenlehrperson verteilt.

mehr zu Fachstellen finden Sie hier.

mehr zu Ferienplan finden Sie hier.

Förderunterricht

in Bearbeitung

Aus dem neuen Bildungsgesetz

Jedes Jahr am zweiten Donnerstag im November ist «Gendertag – Zukunftstag BL». Dann lernen Kinder und Jugendliche fernab von Geschlechterklischees verschiedene Berufsfelder und Lebensentwürfe kennen.

Am Gendertag beschäftigen sich Schulkinder der 5. bis 9. Klasse mit der vorurteilsfreien Berufs- und Lebensplanung. Sie entdecken die Arbeitswelt, begleiten Berufsleute oder denken über unterschiedliche Lebensentwürfe nach.

Die Schülerinnen und Schüler erfahren, wie breit das Spektrum möglicher Berufe ist, und erhalten neue Ideen für ihre Zukunft. Damit unterstützt der Gendertag die offene, vorurteilsfreie Berufswahl.

Weiter Informationen finden Sie unter folgendem Link: Gendertag – Zukunftstag BL

Richtlinien

Auf den Arealen der Kindergärten und Schulen Arlesheims ist jegliche Nutzung privater elektronischer Medien während den Schulzeiten durch die SchülerInnen untersagt. (Die Geräte sind nicht sichtbar und nicht hörbar.) Grundsätzlich ist empfohlen, dass die Geräte erst gar nicht mit in die Schule genommen werden.

Ausnahmefälle oder spezielle Situationen sind mit der Lehrperson oder der Schulleitung im Voraus zu vereinbaren.


Massnahmen

Kommen die Geräte trotz Verbot zum Einsatz, werden folgende Massnahmen ergriffen:

Bei erstmaliger Nutzung innerhalb des Schulareals
Es erfolgt der Einzug der Geräte. Die Lehrperson füllt eine Quittung aus und gibt eine Kopie dem/der betroffenen Schüler/-in. Die Geräte können am nächsten Schultag gegen Rückgabe der Quittung von der Schülerin/vom Schüler bei der Klassenlehrperson abgeholt werden.

Bei wiederholter Nutzung innerhalb des Schulareals
Es erfolgt der Einzug der Geräte. Die Lehrperson füllt eine Quittung aus und gibt eine Kopie dem/der betroffenen Schüler/-in. Die Geräte können am nächsten Schultag von den Eltern des/der betroffenen Schülers/-in gegen Rückgabe der Quittung Klassenlehrperson abgeholt werden.

Regelung im Schulprogramm

Die Nutzung von elektronischen Geräten und elektronischen Medien ist im Schulprogramm geregelt.

Hauswarte

Die Kontakdaten der Hauswarte finden Sie auf der Webseite der Gemeinde Arlesheim

mehr zu Heilpädagogik/Psychomotorik finden Sie hier.

In Basel-Stadt und Baselland wird Unterricht in rund 40 verschiedenen Herkunftssprachen angeboten. Trägerschaften sind Konsulate, Botschaften oder Elternvereine. Das Erziehungsdepartement fördert das Angebot.

Grundlage für den erfolgreichen Erwerb von Deutsch

Wenn Kinder ihre Herkunftssprachen möglichst gut beherrschen, ist dies eine wichtige Grundlage für den erfolgreichen Erwerb der Deutschen sowie weiterer Fremdsprachen. HSK-Unterricht ist in Basel-Stadt ein anerkanntes schulisches Angebot, das von rund 2000 Schülerinnen und Schülern genutzt wird.

Mehrsprachigkeit und Integration

Mehrsprachige und interkulturelle Kompetenzen sind wertvolle Fähigkeiten. Im Alltag wird es immer wichtiger, mehrere Sprachen zu sprechen und sich in unterschiedlichen kulturellen Umfeldern bewegen zu können. Im HSK-Unterricht wird die entsprechende Standardsprache gesprochen. Der Unterricht HSK fördert die Schülerinnen und Schüler in der Herkunftssprache und im Umgang mit Mehrsprachigkeit. Diese Kompetenzen unterstützen die Sprachentwicklung in Deutsch. Dank dem HSK-Unterricht können sich die Kinder mit verschiedenen Lebenswelten auseinandersetzen. Sie erweitern dadurch ihre Fähigkeit, sich in die Volksschule und in die Gesellschaft zu integrieren.

Weitere Informationen zum HSK Unterricht finden Sie hier: Unterlagen Unterricht in heimatlicher Sprache und Kultur

Schülerinnen und Schüler haben Anspruch auf bis zu vier halbe Tage Urlaub (Jokertage) pro Schuljahr (August bis Juli).

Die Richtlinien zum Bezug der Jokertage finden Sie hier:

Richtlinien für die Gewährung von Urlaub

Urlaubsgesuch

Hier können Sie das Formular für das Urlaubsgesuch herunterladen. Bitte geben Sie das ausgefüllte und unterschriebene Gesuch spätestens 14 Tage vor der Absenz bei der Klassenlehrkraft ab.

Schulprogramm

Siehe hierzu auch den entsprechenden Abschnitt im Schulprogramm unter 2_4_1 Absenzenordnung.

Wir leben in einer von Medien durchdrungenen Welt, in der Kinder viel früher mit technischen Geräten und Online-Inhalten in Kontakt kommen.

Jugend und Medien ist die nationale Plattform zur Förderung von Medienkompetenzen. Sie verfolgt das Ziel, dass Kinder und Jugendliche sicher und verantwortungsvoll mit digitalen Medien umgehen. Eltern, Lehr- und Fachpersonen bietet das Programm Informationen, Unterstützung und Tipps für eine sinnvolle Begleitung von Kindern und Jugendlichen.

Hier finden Sie hilfreiche Informationen: https://www.jugendundmedien.ch/de/home.html

 

Weisung für Lehrpersonen zum Umgang mit sozialen Medien

Am 17. Mai 2011 erhielt Arlesheim als dritte Gemeinde der Schweiz das Label „Kinderfreundliche Gemeinde“ der Unicef Schweiz.

Weitere Informationen dazu auf der Hompage der Gemeinde Arlesheim

Kinderbriefkästen

Die Anmeldeunterlagen für den Eintritt in den Kindergarten, werden jeweils im Dezember verschickt. Sollten Sie bis Ende Dezember keine Unterlagen erhalten haben, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung. Die Kindergarten-Zuteilungen werden in der Regel im Mai verschickt.

Hier finden Sie einige Tipps, wie Sie Ihr Kind beim Eintritt in den Kindergarten unterstützen können:

Flyer „Mein kommt in den Kindergarten“

Flyer AVS „Ist mein Kind bereit für den Kindergarten“

Richtlinien für die Einteilung Kindergarten 2022

Karte Einzugsgebiete Kindergärten

Information zur Bekämpfung von Kopfläusen

Es kommt immer wieder vor, dass bei Kindern Kopfläuse auftreten.


Wer bekommt Kopfläuse?

Trotz guter häuslicher Hygiene, kann jedes Kind und jeder Erwachsene (durch Übertragung) Läuse bekommen. Beim engen Zusammenleben zu Hause, im Klassenzimmer, beim Spielen und Kämpfen bieten Schule, Elternhaus und Spielplatz günstige Gelegenheiten zur Verbreitung.


Wie stellt man Kopfläuse fest?

Der Speichel der blutsaugenden Insekten verursacht mehr oder wenig starken Juckreiz. Das Kind will sich ständig in den Haaren kratzen. Die Läuse sind nicht leicht zu erkennen. Sie haben die Grösse eines Streichholzkopfs und leben nahe an der Kopfhaut. Sie passen sich auch dem Farbton der Haare an. Die Eier (Nissen) sind jedoch leicht zu finden. Nissen sehen aus wie Haarschuppen. Im Gegensatz zu Schuppen kleben Nissen fest am Haarschaft und lassen sich praktisch nicht entfernen. Am häufigsten findet man Nissen an den Schläfen, hinter den Ohren und im Nacken.


Wie soll man reagieren?

Wenn Sie bei Ihrem Kind Kopfläuse feststellen, so informieren Sie bitte den/die Klassenlehrer/in.


Wie bekämpft man Läuse?

Kopfläuse – Weg damit!

Weitere Informationen und Produktempfehlungen finden Sie hier

Die Vereinigung der Kantonsärztinnen und Kantonsärzte der Schweiz gibt folgende Empfehlungen ab:

Empfehlungen für den schulischen Ausschluss bei übertragbaren Krankheiten und Parasitosen

Generell gilt, dass ein erkranktes Kind bei der Rückkehr in die Schule mindestens einen Tag (24 Stunden) fieberfrei sein soll.

Unabhängig von der Notwendigkeit eines Ausschlusses sind bei Auftreten von übertragbaren Krankheiten die allgemeinen Hygiene-Massnahmen einzuhalten.

 

Weitere Informationen zum Thema Gesundheit finden Sie hier:

Schulgesundheit – Wichtige Informationen und Dokumente

Im Kanton Basel-Landschaft wird in allen drei Zyklen mit dem Lehrplan Volksschule Basel-Landschaft auf der Basis des Lehrplans 21 unterrichtet.

Ausführliche Informationen dazu finden Sie hier…

Logopädie Kindergarten und Primarschule Arlesheim

In der Logopädie werden Kinder (auch im Vorschulbereich) und Jugendliche abgeklärt und bei Bedarf wird eine logopädische Massnahme eingeleitet. Das Angeobt der Logopädie beinhaltet: Prophylaxe, Abklärung, Logopädische Massnahmen, Beratung und Begleitung. Das Angebot wird durch die Gemeinde Arlesheim finanziert.


Wann nehme ich das logopädische Angebot in Anspruch?

  • Wenn Ihr Kind mit 2 Jahren nur wenige Wörter spricht
  • Wenn Sie die Sprachentwicklung des Kindes verunsichert
  • Wenn Ihr Kind undeutlich spricht
  • Wenn Ihr Kind stottert
  • Wenn Ihr Kind lispelt
  • Wenn Ihr Kind über längere Zeit heiser ist

Wer meldet das Kind an?

  • Eltern
  • Fachpersonen/Beratungsstellen
  • Ärztinnen und Ärzte
  • Lehrpersonen

Wie sieht eine Abklärung aus?

Eine differenzierte Abklärung zur Ermittlung des sprachlichen Entwicklungsstandes dauert in der Regel 1 1/2 – 2 Stunden und findet im Beisein der Eltern statt


Was geschieht nach der Abklärung?

Die Ergebnisse werden mit den Eltern besprochen und das weitere Vorgehen wird festgelegt:

  • Aufnahme einer regelmässigen Therapie
  • Aufnahme in eine logopädische Fördergruppe
  • Vereinbarung einer Kontrolle
  • Kein Bedarf für eine logopädische Massnahme

Besteht eine Warteliste?

Ein Therapieplatz kann in der Regel innerhalb eines Semester angeboten werden.

Logopädie Kindergarten und Primarschule

Logopädie Kindergarten und Primarschule
4144 Arlesheim

logopaedie@kigaprima.ch

Tel. 061 551 01 09

Anmeldung Logopädie

Mehrjahresplanung

Die Mehrjahresplanung ist ein Instrument der Schule, mit der sie eine Übersicht über interne Entwicklung schafft. Sie orientiert sich dabei laufend an den kantonalen und schulinternen Vorgaben und plant die Aufnahme und Umsetzung neuer Themen, die interne Evaluation, die schulinterne Weiterbildung und die Information der Eltern und der Öffentlichkeit. Die Mehrjahresplanung wird vom Schulrat und der Schulleitung verantwortet.

Mehrjahresplanung_21_22

Notfall- und Handlungspläne

Zur Sicherung der Handlungsfähigkeit in Krisen- und Notsituationen wurden Handlungspläne für die Schulhäuser Gerenmatt und Domplatz erarbeitet.

Die Präventionskette bietet Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis 25 Jahre, aber auch Eltern und betreuenden Personen eine Übersicht über Angebote und Kontakte, betreffend Beratung, Betreuung und Freizeit. Die Präventionskette ist in vier Kategorien, dem Alter angepasst, eingeteilt. Weitere Informationen finden Sie hier…

Religionsunterricht

Der kirchliche Religionsunterricht wird ökumenisch erteilt.

Bitte entnehmen Sie weitere Informationen dem Flyer „Religionsunterricht an der Primarschule“ sowie den nachstehenden Lehrplänen:

Informationsschreiben zum Religionsunterricht

 

Flyer „Religionsunterricht an der Primarschule“

 

Ökumenischer Lehrplan 1. Klasse

Ökumenischer Lehrplan 2. Klasse

Ökumenischer Lehrplan 3. Klasse

Ökumenischer Lehrplan 4. Klasse

Ökumenischer Lehrplan 5. und 6. Klasse

 

Ökumenischer Lehrplan BL/SO 2019

Für die Amtsperiode vom 1. April 2018 bis 31. März 2022 sind für unsere Gemeinde folgende Schulärztinnen gewählt:

Praxis Frau Dr. med. K. Meffert und Frau Dr. med. K. Seibold
Kinder- und Jugendmedizin
Brachmattstrasse 4a
4144 Arlesheim

 

Viele weitere Informationen zum Thema Gesundheit und zu den schulärztlichen Untersuchungen finden Sie hier:

Schulgesundheit – Informationen für Erziehungsberechtigte

Schulsozialarbeit

Aufgabe des Schulsozialarbeit (SSA) ist, Kinder in ihrer Entwicklung zu unterstützen und Beratung bei persönlichen oder schulischen Problemen anzubieten. Auch Integrations- und Präventionsarbeit gehört zu den Aufgaben des SSA. Als niederschwelliges Angebot steht sie den Schülerinnen und Schülern, Lehrpersonen, der Schulleitung und Eltern zur Verfügung.

Kontaktperson

Aiko Pagano
aiko.pagano@kigaprima.ch
Tel. 061 531 49 23

Schulweg

Der Schulweg liegt in der Verantwortung der Erziehungsberechtigten.

Wir sind überzeugt, dass der Schulweg für Ihr Kind mehr ist als der Weg zum Kindergarten oder zur Schule. Ihr Kind übt das sichere Verhalten im Strassenraum, pflegt Freundschaften und entwickelt Eigenverantwortung.

Bitte unterstützen Sie Ihr Kind, indem Sie mit Ihrem Kind das sichere Verhalten im Strassenraum üben.

Eltern-Merkblatt Polizei – Sicherer Schulweg

Bfu-Sicherheitstipp Schulstart – Kinder auf den Schulweg vorbereiten

Elterntaxi – nein danke

Bfu-Ratgeber –  sichtbar im Strassenverkehr

Die Gemeinde Arlesheim verfügt über keine eigene Schwimmhalle.

Der Schwimmunterricht der Primarschule findet für die 3. und 4. Klassen jeweils 13x/Schuljahr in der Schwimmhalle Dornach statt (Transfer mit Car).

Das Schwimmbad Arlesheim kann von allen Schulklassen für den Schwimmunterricht genutzt werden.

Die Stundenplan Wochenstruktur können Sie nachstehender Übersicht entnehmen.

Stundenplan-Raster Kindergarten – 6. Primar

Den ausführlichen Stundenplan erhalten Sie jeweils direkt von den Klassenlehrpersonen bis ca. Mitte Juni.

Termine

Wichtige Termine  im aktuellen Schuljahr:

Unterrichtszeiten Kindergarten und Primarschule

Kindergarten
Die Zeit von 08.00 Uhr bis 08.27 Uhr ist die Einlaufzeit, in der die Kinder im Kindergarten eintreffen sollten.

Primarschule
Die Eingangslektion von 8.00 Uhr – 08.27 Uhr wird im Klassenverband mit der Klassenlehrperson verbracht. Sie bietet Raum für Besprechungen von organisatorischen, unterrichtsspezifischen, aktuellen und persönlichen Anliegen im Klassenverband, ist mit Ritualen verbunden, die den Schülerinnen und Schüler Sicherheit geben, ein Gemeinschaftserlebnis in der Klasse vermitteln und die Gemeinschaftsfähigkeit fördern.

Unterrichtszeiten Kindergarten
08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
13.45 Uhr bis 15.45 Uhr

Unterrichtszeiten Primarschule

1./2. Klassen
8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
13.45 Uhr bis 14.55 Uhr oder 15.45 Uhr

3./4./5./6. Klassen
8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
13.45 Uhr bis 15.15 Uhr oder 16.10 Uhr

Übersicht Wochenstruktur Kindergarten und Primarschule

Urlaube, welche den gewährten Anspruch (Jokertage) übersteigen, müssen mind. 6 Wochen vorher mit dem nachstehenden Urlaubsgesuch detailliert begründet bei der Klassenlehrperson zuhanden der Schulleitung eingereicht werden.

Richtlinien für die Gewährung von Urlaub

Urlaubsgesuch

Mit dem Velo zur Schule

Vielleicht haben Sie sich auch schon die folgenden drei Fragen gestellt:

  • Wieso sollen unsere Kinder im Primarschulalter eigentlich nicht mit dem Velo zur Schule kommen dürfen?
  • Wie können Kinder verantwortungsbewusste VerkehrsteilnehmerInnen werden, wenn sie sich nie im Strassenverkehr bewegen dürfen?

Wann aber sind Kinder dazu reif genug?

Als Erziehungsberechtigte entscheiden in jedem Fall Sie, ob und ab welchem Alter Ihr Kind mit dem Velo zur Schule fahren darf.

In diesem Zusammenhang weisen wir Sie darauf hin, dass im Laufe der 3. und der 5. Klasse Verkehrsschulungen (Theorie und Praxis) durch ein speziell geschultes Team der Kantonspolizei stattfinden.

Regelung Domplatzschulhaus
Die Schülerinnen und Schüler des Domplatzschulhauses sollen den Veloständer benutzen. Die Schule übernimmt bei Veloschäden keine Haftung.

Regelung Gerenmatte
Die Schülerinnen und Schüler des Gerenmatt-Areals sollen den Veloständer bei der Primarturnhalle benutzen. Die Schule übernimmt bei Veloschäden keine Haftung.

Verkehrsinstruktion Polizei Basel-Landschaft

Die Verkehrsinstruktion der Polizei Basel-Landschaft sorgt für eine stufengerechte Unterweisung der Schülerinnen und Schüler in der Verkehrssicherheit. Weitere Informationen unter folgendem Link:

https://www.baselland.ch/politik-und-behorden/direktionen/sicherheitsdirektion/polizei/wir-uber-uns/verkehr/verkehrsinstruktion

 


Kindergarten

Für viele Kinder ist der Weg in den Kindergarten neu und sie entdecken und erleben ihn auf spielerische Art und Weise als Fussgängerinnen und Fussgänger. Die Kinder können keine Distanzen und keine Geschwindigkeiten abschätzen.

Im 1. und 2. Kindergartenjahr lernen die Kinder von der Polizistin bzw. dem Polizisten, wo sie gehen dürfen und wie sie die Strasse sicher überqueren können:

  • auf dem Trottoir, am linken Strassenrand, auf den gelben Markierungen, etc.
  • mit oder ohne Fussgängerstreifen: «warte, luege, lose, laufe und nomol luege», mit einer Ampel, etc.

Elternbrief Trottinett Kindergarten 01.02.2022


Primarschule

2. Klasse
Das Thema «Fussgängerin und Fussgänger» wird vertieft und der korrekte Umgang mit den fahrzeugähnlichen Geräten (fäG) angesprochen. Betreffend dem Fahrradfahren werden die Fahrradbestandteile behandelt und den Kindern das Tragen eines Fahrradhelms sehr empfohlen (Eiertest).

4. Klasse
Die Schülerinnen und Schüler erlangen ausschliesslich Kompetenzen bezüglich dem Fahrradfahren. Instruiert werden sie in den Bereichen Verkehrssignale, Linksabbiegen Vortrittsregeln.

5. Klasse
Abgeschlossen wird die Verkehrsinstruktion an der Primarschule mit der praktischen Verkehrsschulung (Veloprüfung). Den Schülerinnen und Schülern wird die in der 4. Klasse erlernte Theorie im Strassenverkehr korrekt vorgezeigt und mit ihnen geübt.

Tipps für die Eltern

  • Keine Elterntaxis direkt zum Kindergarten bzw. zur Schule
    Elterntaxi – nein danke.
  • Bei längerem Weg zu Kindergarten und Schule (ab 1 km) mit den Kindern einen Ort vereinbaren, an dem sie aus- und eingeladen werden. Auf diesem Weg sollten sie mindestens einmal die Strasse überqueren.
  • Im Kindergarten und in der 1. Klasse sollen die Kinder noch zu Fuss in die Schule gehen. Das Trottinette hat auch noch in der 2. bzw. in der 3. Klasse Platz
  • Den Kindern keine Angst vor dem Verkehr machen (als Folge werden sie über die Strasse rennen)
  • Positives Verhalten hervorheben
  • Stets ein gutes Vorbild sein

Die Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion des Kantons Basel-Landschaft ist zuständig für die Bildung vom Kindergarten über die Volksschule, Berufsbildung und Mittelschulen bis hin zur Hochschule.

Faltprospekt_Die Volksschule im Kt. BL_Ausgabe August 2022

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Kantons Baselland

Vorschulheilpädagogik (VHP)

Die Vorschulheilpädagogin ist zuständig für das Erfassen (Beobachtungen, Abklärungen, Diagnosen) und die Förderung der Kinder mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen oder mit besonderem Förderbedarf im 1. und 2. Kindergartenjahr.

Sie besucht alle Kindergärten einmal pro Schuljahr. Die Vorschulheilpädgogin unterstützt und ergänzt beratend die Arbeit der Kindergarten- und Förderlehrpersonen. Sie arbeitet mit anderen Fachstellen zusammen, wenn dies erforderlich ist. Die Vorschulheilpädagogin informiert die Eltern über den Entwicklungsstand des Kindes und über die vereinbarten Förderziele und unterstützt diese.

Beim Übertritt des Kindes in die Primarschule empfiehlt sie gemeinsam mit der Kindergartenlehrperson die geeignete Schulstufe (Regelklasse, Regelklasse mit ISF oder Einführungsklasse). Die Schulleitung bewilligt den Förderunterricht der Vorschulsheilpädagogik.

Kinder- und Jugendzahnpflege

Alle Erziehungsberechtigten werden im 1. Kindergartenjahr über das Profilaxeprogramm der Kinder- und Jugendzahnpflege informiert und können ihre Kinder für eine Untersuchung anmelden. Diese wird zu einem 1/3 von Gemeinde und Kanton subventioniert. Je nach steuerbarem Einkommen können weitere Vergünstigungen dazukommen.

Weitere Informationen darüber erhalten Sie bei:

Gemeindeverwaltung Arlesheim

Eine Fachperson besucht die Kinder im Kindergarten und in den ersten drei Primarschuljahren und zeigt, wie man sich die Zähne richtig putzt.

Informationen über Kinder- und Jugendzahnpflege des Kantons Baselland: mehr…

Standortgespräch und Zeugnis

In der Mitte jeden Schuljahres findet ein Standortgespräch zwischen der Klassenlehrkraft und den Eltern/Erziehungsberechtigten statt. Darin werden die Eltern/Erziehunsgberechtigen über Leistungen, Lern- und Arbeitsverhalten und Sozialverhalten des Schülers oder der Schülerin informiert. Über das Gespräch wird eine Aktennotiz erstellt.

Die Schülerinnen und Schüler erhalten nur noch ein Zeugins zum Schuljahresende.

‹Die Unterrichtsinhalte orientieren sich am Lehrplan, die Lernziele sind bekannt und die Beurteilungen erfolgen nach klaren Kriterien.›

Aus unserem Leitbild

VO BBZ

Die Beurteilung ist in der SGS 640.21 der Verordnung
über Beurteilung, Beförderung, Zeugnis und Übertritt (VO BBZ) geregelt.

Gesundes Znüni

Frühstück und Znüni sind wichtig für einen guten Start in den Tag.

Kinder sollten möglichst nicht ohne Frühstück aus dem Haus gehen. Nach einer langen Nacht, müssen die Energiespeicher wieder aufgefüllt werden. Ähnlich wie bei Erwachsenen, können nicht alle Kinder am Morgen schon reichlich essen. Ein Glas Milch oder Saft sorgt ebenfalls für einen guten Start.

Kinder, die wenig frühstücken, sind auf ein reichliches Znüni angewiesen. Wer hingegen morgens ausgiebig isst, nimmt in der Pause etwas weniger. Das Znüni sollte nicht nur gesund sein und problemlos mitgenommen werden können, es muss auch auf die Vorlieben des Kindes abgestimmt sein.

Am Vormittag machen wir mit den Kindern jeweils eine Znünipause.

Bitte geben Sie Ihrem Kind möglichst keine Süssigkeiten, wie auch keine fetthaltigen Snacks wie Pommes-chips oder ähnliches mit.

Mit Zucker gesüsste Produkte sind ungeeignet, da sie nur einen kurzfristigen Energieschub bewirken. Anschliessend ermüden die Kinder umso schneller.

Überdies führt Zucker zu Übergewicht und zu Karies.

Wir empfehlen:

  • Saisonobst oder Gemüse, Ruch-, Vollkorn- oder Knäckebrot, welches mit fettarmem Käse oder Schinken, sowie Butter belegt werden kann, ungezuckerte Müeslimischungen, Reiswaffeln, Nüsse, Darwida, …
  • Ungezuckerte Getränke wie Kräuter- oder Früchtetee aber auch Hahnenwasser, Mineralwasser oder Milch sollten am Besten in einer wiederverschliessbaren Flasche mitgebracht werden. Die Kinder dürfen auch jederzeit Wasser im Kindergarten trinken.

Zum Schluss wünschen wir nur noch «EN GUETE»

Tipps für gesunde Znüni und Zvieri…